Hausmüllentsorgung in öffentliche Abfallbehälter

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es wird leider vermehrt festgestellt, dass Hausmüll in unseren öffentlichen Abfallbehältern entsorgt wird.

Öffentlich aufgestellte Müllbehälter, etwa an Haltestellen, Parkanlagen oder an Fuß- oder Radwegen, dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls. Hierbei geht man üblicherweise von kleineren Abfallmengen aus, wie z.B. Taschentücher, Snack- oder Getränkeverpackungen. Eine volle Mülltüte zählt nicht dazu.

Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.

Es ist nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen. Dies gilt auch für Abfall, der in Gewerbebetrieben anfällt.

Die Entsorgung von privatem Müll in öffentlichen Müllbehältern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Es wird daher gebeten, die öffentlichen Mülleimer ausschließlich für den unterwegs anfallenden Müll zu verwenden.

Wir bitten um Verständnis und Einhaltung.

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld