Heiraten

Wichtige Informationen zur standesamtlichen Trauung:

Sie planen gerade Ihre Hochzeit? Im Vorfeld muss an vieles gedacht und organisiert werden.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen wichtige Informationen für Ihre Hochzeitsvorbereitungen zur Verfügung, damit Ihr Weg zum Traualtar perfekt läuft.

Rathaus Estenfeld
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Rathaus Prosselsheim

Heiraten können Sie selbstverständlich in den Rathäusern Estenfeld, Eisenheim und Prosselsheim. Die Anmeldung erfolgt jedoch über die Verwaltungsgemeinschaft in Estenfeld.

Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes (früher war dies die Aufgebotsbestellung).

Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung stattfinden kann. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt. Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich.

Trauungstermine

Bedenken Sie, dass viele Paare gern im Frühjahr und Sommer in die Ehe starten wollen. Termine vor allem an Samstagen und Sonntagen sind begehrt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich möglichst frühzeitig wegen der Anmeldung der Eheschließung mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Ihnen ein bestimmter Termin für Ihre Eheschließung am Herzen liegt. Wir können dann "Ihren" Trauungstermin möglichst bald verbindlich reservieren.

Welche Dokumente brauchen wir?

Es werden neben dem Personalausweis/Reisepass folgende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung , die nicht älter als 6 Monate sein dürfen benötigt:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
     

Wichtig: Bitte informieren Sie sich zunächst im Standesamt, welche Unterlagen Sie beschaffen müssen. 

Falls Sie geschieden oder verwitwet sind, sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch oder Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der letzten Ehe.
  • Sterbeurkunde des verstobenen Ehepartners

Falls Sie bereits gemeinsame Kinder haben:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder Geburtsurkunde

Wichtig: Bei ausländischer Beteiligung bitte im Standesamt nachfragen.

Wahl des Nachnamens

Die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

Variante 1:

Sie geben keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab: Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen. Eine spätere Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich.

Variante 2:

Sie bestimmen den Geburtsnamen/bisherigen Familiennamen des Mannes oder der Frau zum gemeinsamen Familiennamen. Eine spätere Hinzufügung ist nur möglich, wenn der Ehename nicht aus mehreren Namen besteht. Während Bestehens der Ehe kann ein Ehename nicht mehr abgelegt werden.

Doppelname:

Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.

Anfallende Kosten für die Eheschließung

  • Folgende Gebühren fallen für die Eheschließung an:
  • Anmeldung der Eheschließung/Prüfung der Ehefähigkeit          |  55,- €
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses/Beurkundung 
    einer im Ausland geschlossenen Ehe für zwei Deutsche             |  55,- €
  • Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung            |   pro ausländischem Recht 30,- €

je Ehegatte/Lebenspartner zusätzlich   

  • Stammbuch der Familie         |  30,- €
  • Eheschließung außerhalb der Dienstzeit         |  70,- €
  • Eheurkunde                 |  12,- €
  • Geburtsurkunde       |  12,- €
  • Sterbeurkunde          |  12,- €