Was erledige ich wo?
Anmeldung Wohnsitz
Falls Sie vorhaben nach Estenfeld, Prosselsheim oder Eisenheim zu ziehen, ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug anmelden.
Eine Anmeldung per E-Mail ist leider nicht rechtswirksam. Wir bitten um persönliche Vorsprache.
Kosten
Gebühren: Frei
Erforderliche Unterlagen
Einen Vordruck des Anmeldeformulars erhalten Sie kostenfrei in der Meldebehörde des Rathauses. Zusätzlich bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Als Nachweis Ihrer Daten ist eine Personenstandsurkunde hilfreich. Ab dem 01.11.2015 benötigen Sie bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung. Das Formular erhalten Sie ebenfalls kostenfrei in der Meldebehörde.
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr beantragen können.
Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.
Bei schriftlicher Antragstellung müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben.
Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:
Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann. Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl dagegen ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten). Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind. Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 10 Jahren).
Bearbeitungsdauer:
Kosten
Gebühr: 13,00 €
Personalausweis
Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre. Die Ausstellungsgebühr beträgt 37,00 € (antragstellende Person ab 24 Jahren) bzw. 22,80 € (antragstellende Person bis 24 Jahren).
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 Wochen.
Ein vorläufiger Personalausweis kann nur ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt wird. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel kurzfristig gegen eine Gebühr von 10,00 € ausgestellt, seine Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate.
Die Ausstellung des Personalausweises können Sie während den Öffnungszeiten des Rathauses im Passamt (Erdgeschoss) beantragen. Hierfür benötigen Sie ein biometrisches Passbild.
Reisepass
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Ausstellung des Reisepasses dauert zwischen drei und sechs Wochen. Gegen eine Zusatzgebühr ist die Ausstellung eines so genannten "Express-Passes" innerhalb von drei Werktagen möglich.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Die Ausstellung des Reisepasses können Sie während den Öffnungszeiten des Rathauses im Passamt (Erdgeschoss, Zimmer 010/012) beantragen. Sie benötigen hierfür ein biometrisches Passbild.
Hinweis: Seit 01. November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
Kosten
Die Gebühren betragen bei Antragstellung:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig): 37,50 €
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres (10 Jahre gültig): 70,00 €
- für einen vorläufigen Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00 €